Rechtsanwalt

Dr. jur. Klaus Schollmeyer

Rechtsgebiete

  • Wettbewerbsrecht

    Unzulässige Werbung, Werberecht, unlauterer Wettbewerb, Wettbewerbsbeschränkungen, Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Abschlusserklärung, Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV), Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz, Mitbewerberbehinderung, Textilkennzeichnungsrecht

  • Markenrecht

    Abmahnung, Lizenzvertrag, Markenrecht, Namensrecht, Markenpiraterie, Markenrecherche, Markenanmeldung, EUIPO, HABM, Unionsmarke, Internationale Marke, DPMA, WIPO

  • Urheberrecht

    Copyright, Abmahnung, Bildrechte, Verwertung, Filesharing

  • Designrecht

    Eingetragenes Design, Designgesetz, Designschutz, Produktnachahmung, Imitat

Rechtsanwalt Dr. Schollmeyer studierte in Göttingen und Hamburg. Seinen juristischen Vorbereitungsdienst leistete er u. a. in Hamburg ab, wo er auch promovierte. Seit 1970 in Gütersloh, gründete er im Jahre 1972 seine Kanzlei.

Durch seine 1972 veröffentlichte Dissertation wies sich Rechtsanwalt Dr. Schollmeyer bereits als Kenner des Wettbewerbsrechts (UWG) aus. Seitdem ist er seit über vierzig Jahren auf diesem Rechtsgebiet erfolgreich tätig. In seinen Tätigkeitsbereich fallen ferner das Markenrecht, das Urheberrecht sowie weitere Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes.

Rechtsanwalt Dr. Schollmeyer übte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zugleich 32 Jahre das Amt des Notars aus, wobei er mit allen Fragen der Vertragsgestaltung befasst war, etwa mit der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen, Gesellschaftsverträgen sowie der Regelung erbrechtlicher Angelegenheiten.

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Rechtsanwalt

Ludger W. Tiete

Rechtsgebiete

  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

    Zulässigkeit von Firmenbezeichnungen, Eintragung in Handelsregister, Handelsrecht

  • Kaufrecht

    Vorkauf, Kauf auf Probe, Lieferung, Lieferzeit, Abnahmeverpflichtung, Mängel, Gewährleistung, Garantie, Haftungsausschluss

  • Allgemeines Vertragsrecht

    Vertragsgestaltung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Erfüllung, Verzug

Rechtsanwalt Tiete studierte in Münster. Im Anschluss absolvierte er seinen juristischen Vorbereitungsdienst in Bielefeld. Rechtsanwalt Tiete ist bereits seit 1992 für die Anwaltskanzlei Dr. Schollmeyer tätig. Er bearbeitet Fragen auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts, des allgemeinen Vertragsrechts einschließlich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fälle aus den Bereichen des Kauf- und Werkvertragsrecht sowie des Mietrechts. Er ist zudem mit Fragen des Verbraucherrechts befasst.

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Rechtsanwalt

Dr. jur. Cord Schollmeyer

Rechtsgebiete

  • Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

    Geschmacksmusterregister, Geschmacksmuster, Geschmacksmustergesetz, Designschutz, Eingetragenes Design, Lizenzvertrag, Markenarten, Markengesetz, Namensrecht, Markenregister, Wortmarke, Bildmarke, Markenanmeldung, Internationale Marke, Unionsmarke, Filesharing, Abmahnung

  • Allgemeines Zivilrecht

    Vertragsgestaltung, Kaufrecht, Werkvertrag, Abnahme, Mängelgewährleistung, Verjährung, Mietrecht, Wucher, Vereinsrecht

  • Arbeitsrecht

    Kündigung, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung, Gleichbehandlung, Diskriminierung

  • Strafrecht

    Strafverteidigung, Betrug, Untreue, Diebstahl, Verteidiger, Verkehrsstrafrecht, Führerscheinentzug, Bußgeld

Nach High-School-Abschluss in den U.S.A., Abitur und zweijährigem Wehrdienst - davon über ein Jahr in Straßburg (Frankreich) - studierte Rechtsanwalt Dr. Cord Schollmeyer in Bielefeld Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunktbereich „Wirtschaftsrechtsberatung“. Im Rahmen des Studiums absolvierte er unter anderem die zweijährige Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) Französisch.

Während des Studiums und im Referendariat arbeitete Rechtsanwalt Dr. Cord Schollmeyer an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl an der Universität Bielefeld. Nach dem zweiten Staatsexamen verfasste er eine umfangreiche Dissertation zu einem wettbewerbsrechtlichen Thema.

Rechtsanwalt Dr. Cord Schollmeyer berät Sie in Fragen des allgemeinen Zivilrechts, des Arbeitsrechts und des Verkehrsrechts. Er übernimmt ferner die Verteidigung in Strafsachen.

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Aktuelles

07.07.2016 - Neue BGH-Rechtsprechung zum Filesharing (Nutzung von Internet-Tauschbörsen)

Der Bundesgerichtshof verneint die Störerhaftung des Internetanschlussinhabers für Verstöße, die volljährige Dritte - d. h. Nicht-Familienangehörige - begehen.

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06.06.2016 - Werbung mit Abbildungen voll ausgestatteter Küchen

In einem von Rechtsanwalt Dr. Schollmeyer geführten Verfahren vor dem OLG Celle (WRP 2015, 1396) ist der Senat der von uns vertretenen Auffassung gefolgt und hat eine bislang ungeklärte Rechtsfrage geklärt.

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06.06.2016 - Das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG)

Am 01.04.2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/11/EU in Kraft getreten.

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